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   BGH, 02.06.1969 - III ZR 224/67   

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https://dejure.org/1969,3897
BGH, 02.06.1969 - III ZR 224/67 (https://dejure.org/1969,3897)
BGH, Entscheidung vom 02.06.1969 - III ZR 224/67 (https://dejure.org/1969,3897)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 1969 - III ZR 224/67 (https://dejure.org/1969,3897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage gegen die Nachbargemeinde auf Unterlassung des Einleitens von Regenwasser in einen Bach sowie auf Schadensersatz - Eröffnung des Rechtswegs zu den Zivilgerichten - Vorliegen einer bürgerlich-rechtlich Tätigkeit der Gemeinde im Rahmen der Daseinsvorsorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1969, 737
  • DVBl 1969, 623
  • DVBl 1970, 273
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.03.1964 - V ZR 44/62

    Rechtsweg für Immissionsabwehrklage

    Auszug aus BGH, 02.06.1969 - III ZR 224/67
    Vielmehr bringt die Revision gegenüber der Annahme des Berufungsgerichts, der Betrieb der Regenwasserkanalisation erfolge, jedenfalls solange die Beklagte die Kanalisation selbst in Gang halte, nach öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, die ausschließlich der Beklagten als Träger öffentlich-rechtlicher Gewalt eingeräumt seien - woraus das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u.a. BGHZ 41, 264 [BGH 18.03.1964 - V ZR 44/62] ; Urteil vom 17. November 1967 - V ZR 143/66 = DVBl 1968, 148) auf die Ausübung einer schlichthoheitlichen Verwaltung seitens der Beklagten in öffentlich-rechtlichen Normen schließt - nichts Durchschlagendes vor.

    Die Revision mißversteht die Entscheidung des V. Zivilsenats in BGHZ 41, 264, 267 [BGH 18.03.1964 - V ZR 44/62] , wenn sie es für ein hoheitliches Handeln auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge für wesentlich erklärt, ob der Betroffene in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Verhältnis zu der in Daseinsvorsorge handelnden öffentlichen Körperschaft stehe.

  • BGH, 18.05.1967 - III ZR 94/65

    Anspruch auf Schadensersatz - Schäden an Versorgungsleistungen - Geltendmachung

    Auszug aus BGH, 02.06.1969 - III ZR 224/67
    So kann eine Gemeinde auch zur Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung der Abwasser-Ableitung im Einzelfall Maßnahmen des bürgerlichen Rechts ergreifen (vgl. Urteil vom 18. Mai 1967 - III ZR 94/65 = VersR 1967, 859).
  • BGH, 17.11.1967 - V ZR 143/66

    Rechtsweg bei Streitigkeit um Emissionen einer Wasserkunstanlage - Benutzung

    Auszug aus BGH, 02.06.1969 - III ZR 224/67
    Vielmehr bringt die Revision gegenüber der Annahme des Berufungsgerichts, der Betrieb der Regenwasserkanalisation erfolge, jedenfalls solange die Beklagte die Kanalisation selbst in Gang halte, nach öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, die ausschließlich der Beklagten als Träger öffentlich-rechtlicher Gewalt eingeräumt seien - woraus das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u.a. BGHZ 41, 264 [BGH 18.03.1964 - V ZR 44/62] ; Urteil vom 17. November 1967 - V ZR 143/66 = DVBl 1968, 148) auf die Ausübung einer schlichthoheitlichen Verwaltung seitens der Beklagten in öffentlich-rechtlichen Normen schließt - nichts Durchschlagendes vor.
  • BGH, 11.01.1965 - III ZR 197/63

    Voraussetzungen für einen eine Enteignungsentschädigung begründenden Eingriff -

    Auszug aus BGH, 02.06.1969 - III ZR 224/67
    Freilich kann die öffentliche Hand im Rahmen der Daseinsvorsorge auch bürgerlich-rechtlich tätig werden, soweit nicht eine gesetzliche Vorschrift oder die Natur der Vorgänge entgegensteht (vgl. Urteil vom 11. Januar 1965 - III ZR 197/63 = DRiZ 1965, 136).
  • BGH, 26.06.1961 - III ZR 72/60

    Eindringen von Wasser aus einem Kanalisationsnetz - Anspruch auf Schadensersatz -

    Auszug aus BGH, 02.06.1969 - III ZR 224/67
    Ob dem anders wäre, wenn die vom Kläger verlangten Schutzmaßnahmen eine wesentliche Änderung oder Beeinträchtigung des öffentlichen Betriebs der Regenwasserkanalisationsanlage nicht verlangten, kann offenbleiben (vgl. hierzu Urteil vom 26. Juni 1961 - III ZR 72/60 = LM GVG § 13 Nr. 81).
  • BGH, 13.11.1964 - V ZR 106/62
    Auszug aus BGH, 02.06.1969 - III ZR 224/67
    Da es seine Sache ist, die Voraussetzungen des Zivilrechtsweges darzutun (vgl. Urteil vom 13. November 1964 - V ZR 106/62 = LM GVG § 13 Nr. 95), hätte es ihm obgelegen, Umstände vorzutragen, aus denen auf ein bürgerlichrechtliches Tätigwerden der Beklagten im vorliegenden Fall zu schließen wäre.
  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 36.72

    (Folgen-)Beseitigungsanspruch, Verhältnis zum privaten Recht, Errichtung einer

    Das muß nach Überzeugung des Senats im Anschluß an die einschlägige Rechtsprechung schon des Reichsgerichts (Urteil vom 28. September 1942 - [RGZ 170, 40]) und später des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 13. November 1964 - V ZR 106/62 - [DÖV 1965, 569] und vom 2. Juni 1969 - III ZR 224/67 - [DVBl. 1970, 273]) jedenfalls aus folgendem Grunde bejaht werden: Die Errichtung von öffentlichen Kläranlagen geschieht nicht nur in Erfüllung öffentlicher Aufgaben.
  • BGH, 12.12.1975 - V ZR 114/74

    Abwehrklage gegen die von einem Kinderspielplatz ausgehenden Geräuschimmissionen

    Daß der Zusammenhang einer bestimmten Nutzung eines Grundstücks für öffentliche Zwecke mit der öffentlich-rechtlichen Planung bei der Frage eine Rolle spielen kann, ob eine öffentlich-rechtliche Betätigung des Grundstückseigentümers vorliegt, hat der Bundesgerichtshof schon verschiedentlich hervorgehoben (BGH LM GVG § 13 Nr. 95 = DVBl 1965, 157, 158 links und LM GVG § 13 Nr. 114 = DVBl 1970, 273; vgl. ferner zur Indienststellung öffentlicher Straßen im Vollzug eines Planverfahrens Wolff/Bachof Verwaltungsrecht I 9. Aufl. § 56 III, S. 490).
  • OLG Köln, 09.01.1973 - 15 U 27/72

    Rechtsweg für Klagen gegen Rundfunkanstalten wegen

    Ebenso vermag die Subjektionstheorie die Fälle der Gleichordnung im öffentlichen Recht nicht zu erklären; die Zulässigkeit öffentlich-rechtlicher Verträge beweist, daß auch im öffentlichen Recht Koordinationsverhältnisse bestehen können (BGH, DVBl 1969, 623).
  • BGH, 24.11.1977 - III ZR 153/75

    Schadensersatz infolge Beeinträchtigung des Eigentums (eingerichteter und

    Ob dem Kläger wenigstens ein beschränkter Abwehranspruch zugestanden hätte, soweit die Einwirkungen über das für den Zweck der militärischen Übung Erforderliche hinausgingen (zum Fragenkreis vgl. BGH Urteile vom 3. Dezember 1971 - V ZR 138/69 = JR 1972, 256 m. Anm. Martens und vom 13. November 1964 - V ZR 106/62 = LM GVG § 13 Nr. 95; Senatsurteile vom 26. Juni 1961 - III ZR 72/60 - und vom 2. Juni 1969 - III ZR 224/67 = LM GVG § 13 Nr. 81 und 114), kann auf sich beruhen.
  • BGH, 03.12.1971 - V ZR 138/69

    Rechtsweg bei einer Abwehrklage gegen den Träger der Straßenbaulast - Aufgaben

    Von einer abschließenden Stellungnahme zu dieser Frage hat der III. Zivilsenat jedoch damals ebenso wie in seinem Urteil vom 2. Juni 1969, III ZR 224/67, LM GVG § 13 Nr. 114, abgesehen.
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